Beschreibung
Achtung, nur für Kinderräder, es besteht keine StVZO.
Kinder unter acht Jahren dürfen generell nicht mit einem Fahrrad auf Straßen oder Radwegen fahren. Von daher benötigen Sie auch kein verkehrssicheres Kinderfahrrad. Vom achten bis zum zehnten Geburtstag dürfen Kinder wahlweise Gehwege oder Straßen und Radwege benutzen. Dies bestimmt die Straßenverkehrsordnung (StVO) in § 2 Absatz 5.
Quelle: Bussgeldkatalog.org
Die Speichenreflektoren Blitz werden an jeweils zwei Speichen montiert. Die Befestigung ist kinderleicht. Die Reflektoren werden einfach aufgesteckt und durch Anziehen der Schrauben fixiert.
Die meisten Kinderräder werden ohne Speichen Reflektoren ausgeliefert.
Wir empfehlen das Nachrüsten von reflektierendem Speichenschmuck.