Beschreibung
Die reflektierenden Speichen-Pfeile sind nur für Kinderräder, es besteht keine StVZO.
Kinder unter acht Jahren dürfen generell nicht mit einem Fahrrad auf Straßen oder Radwegen fahren. Von daher benötigen Sie auch kein verkehrssicheres Kinderfahrrad. Vom achten bis zum zehnten Geburtstag dürfen Kinder wahlweise Gehwege oder Straßen und Radwege benutzen. Dies bestimmt die Straßenverkehrsordnung (StVO) in § 2 Absatz 5.
Quelle: Bussgeldkatalog.org
Die reflektierenden Speichen-Pfeile werden an jeweils zwei Speichen montiert, wobei hierbei Schrauben oder alternativ die beigelegten Kabelbinder verwendet werden können. Die Befestigung mit Kabelbindern haben wir uns ausgedacht und diese ist somit vom Hersteller nicht vorgesehen. Allerdings haben wir die Erfahrung gemacht, dass diese Art der Befestigung bei vielen Felgen besser funktioniert.
Die meisten Kinderräder werden ohne Speichen Reflektoren ausgeliefert.
Wir empfehlen das Nachrüsten von reflektierendem Speichenschmuck.