Beschreibung
Die reflektierenden Speichen-Ovale sind nur für Kinderräder, es besteht keine StVZO.
Kinder unter acht Jahren dürfen generell nicht mit einem Fahrrad auf Straßen oder Radwegen fahren. Von daher benötigen Sie auch kein verkehrssicheres Kinderfahrrad. Vom achten bis zum zehnten Geburtstag dürfen Kinder wahlweise Gehwege oder Straßen und Radwege benutzen. Dies bestimmt die Straßenverkehrsordnung (StVO) in § 2 Absatz 5.
Quelle: Bussgeldkatalog.org
Die meisten Kinderräder werden ohne Speichenreflektoren ausgeliefert.
Wir empfehlen das Nachrüsten von reflektierendem Speichenschmuck.
Kinderleichte Befestigung: Sie werden ganz einfach auf zwei Speichen geclippt.